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Stadt/Gemeinde |
Neuendorf |
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Bezeichnung des Plans |
"Litzenheld" - 2. Teiländerung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Für eine Teilfläche im Plangebiet, die ursprünglich als Spielplatz ausgewiesen war, soll nun eine 2. Teiländerung des Bebauungsplanes vorgenommen werden, um hier die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Garage als zusätzliche Lagerfläche und als Unterstellplatz zu ermöglichen. Der vorhandene Spielplatz kann entfallen, da dieser kaum noch genutzt wird und die Spielgeräte mittlerweile in die Jahre gekommen sind. Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortslage Neuendorf nordwestlich der Dorfstraße (L 23) und westlich des Neuensteiner Weges (K 164). Der Änderungsbereich berührt das Grundstück Gemarkung Neuendorf Flur 5, Flurstück 4/8 mit einer amtlichen Fläche von 174 m². |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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07.05.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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