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  • 09.12.2025

    NIS2-Umsetzung in Kraft

    Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung trat am 6. Dezember eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts in Kraft.

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    kien@trier.ihk.de

Damit müssen sich ab Beginn des Jahres 2026 ca. 30.000 Unternehmen beim BSI registrieren, eigene Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.

Das BSI sieht einenzweistufigen Registrierungsprozess vor: 

Zunächst muss eine Anmeldungbeim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK)erfolgen. Dabei handelt es sich um ein Nutzerkonto für Unternehmen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). MUK basiert auf der ELSTER-Technologie und nutzt ELSTER-Organisationszertifikate, die üblicherweise bereits in Steuerverfahren genutzt werden. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI bereit.

Das BSI empfiehlt, den Account bei "Mein Unternehmenskonto" bis spätestens zum Jahresende 2025 anzulegen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim u.a. für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren. 

Das BSI-Portal wird am 6. Januar 2026 freigeschaltetund dient u.a. als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle. 

Weitere Informationen: BSI - Presse - Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen in Kraft

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