Stadt/Gemeinde |
Morbach |
Bezeichnung des Plans |
OT Hinzerath "Zum Waldbach" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der Gemeinderat Morbach hat die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hinzerath – Zum Waldbach“ zur Festlegung der Grenzen des bebaubaren Innenbereiches unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche beschlossen. Mit der Satzung soll am westlichen Ortsrand an der Straße Zum Waldbach eine Außenbereichsfläche in den bebaubaren Ortsinnenbereich einbezogen und für die übrigen Grundstücke die Zugehörigkeit der Grundstücke zum bebaubaren Innenbereich klargestellt werden. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen geschlossenen Ortsrand auszubilden und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes zu ermöglichen. Die einbezogene Außenbereichsfläche hat eine Größe von ca. 1.006 qm. Sie ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück ist erschlossen und eine Einbeziehung in den bebaubaren Innenbereich führt zu einer Abrundung des Ortes, da die angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstücke ebenfalls bereits bebaut sind. Die Fläche wird durch das vorhandene Erschließungssystem als auch durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägt, so dass eine Einbeziehung in den bebaubaren Innenbereich begründet werden kann. Aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung und der geringen Größe der in den Innenbereich einbezogenen Fläche wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf ein eigenständiges Entwässerungskonzept zur Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers verzichtet. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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24.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry-Justus Erbel |
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