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Stadt/Gemeinde |
Morbach |
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Bezeichnung des Plans |
OT Merscheid "Merscheid - Rapperather Straße" Klarstellungs- und Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Der Gemeinderat Morbach hat beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid am südlichen Ortsrand an der Rapperather Straße eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Mit der Satzung sollen am südlichen Ortseingang von Merscheid zwei Außenbereichsflächen in den bebaubaren Ortsinnenbereich einbezogen und für die übrigen Grundstücke die Zugehörigkeit der Grundstücke zum bebaubaren Innenbereich klargestellt werden. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen neuen Ortseingang auszubilden und eine bessere Ausnutzung bereits baulich geprägter Flächen für die bauliche Entwicklung des Ortes zu ermöglichen. Die einbezogenen Außenbereichsflächen haben eine Größe von ca. 1.194 qm. Sie sind im Flächennutzungsplan teilweise als gemischte Bauflächen, teilweise als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland dargestellt. Die Grundstücke Flur 8 Nr. 91/7 mit einem abbruchreifen Gebäudebestand sowie die angrenzende Grünfläche, die an den Kindergarten angrenzt, wurden von der Gemeinde im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung der Innenentwicklung erworben. Das abbruchreife Gebäude, das auf dem Luftbild noch zu erkennen ist, wurde niedergelegt und der Grundstückszuschnitt durch Grenzregelung verbessert zur Bildung eines neuen Ortseingangs. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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02.01.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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