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Mitgliederbeteiligung
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Anhörung |
Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier - Drittes öffentliches Anhörungsverfahren |
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Art des Plans |
Raumordnungsplan Region Trier |
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Beschreibung |
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier hat am 20. August 2026 denEntwurf des regionalen Raumordnungsplans Region Trier i. d. F. des 2. Änderungsentwurfes August 2026 für das erneute, dritte Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 3 ROG im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wird der 2. Änderungsentwurf vom 08. September bis einschließlich 07. Oktober 2026 öffentlich ausgelegt und online zur Einsichtnahme bereitgestellt (zur Bekanntmachung mit den Auslegungsorten als analoge Zugangsmöglichkeiten gelangen Sie über den unten stehenden Link). Zeitlich parallel zur Auslegung wird die Beteiligung der öffentlichen und privaten Planungsträger sowie sonstiger Stellen und Institutionen durchgeführt (Beteiligungsanschreiben und -verteiler finden Sie ebenfalls unter dem unten genanntem Link). Mitgliedsunternehmen der IHK Trier können Ihre Anmerkungen und Hinweise über das unten genannte Beteiligungsportal unmittelbar in das Verfahren einbringen oder/und bis zum 30.09.2026 der IHK Trier Ihre Hinweise/Anmerkungen zusenden, die wir in die Stellungnahme der IHK mit einfließen lassen können. Anregungen und Hinweise können nur zu den sachlich und räumlich begrenzten, gegenüber dem 1. Änderungsentwurf September 2024 geänderten oder ergänzten Planteilen vorgebracht werden. Die geänderten oder ergänzten Planteile sind im Plantext des 2. Änderungsentwurfes kenntlich gemacht und in der zugehörigen Plankarte entsprechend umgesetzt. |
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Informationen |
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30.09.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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