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Stadt/Gemeinde |
Messerich |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Kokelberg" |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Bei dem Plangebiet der vorliegende 1. Änderung handelt es sich um Teilgebiet des ursprünglichen Bebauungsplans „Kokelberg“ aus dem Jahr 1996. Der Geltungsbereich umfasst ein 1.677 m² Grundstück in der Gemarkung Messerich, Flur 15, Flurstück 36/12. Der maßgebliche Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung ist der nach folgenden Abbildung zu entnehmen. Das Plangebiet ist bereits seit mehreren Jahrzehnten bebaut. Bei der Bebauung handelt es sich um ein Einfamilienhaus. Auf dem hinteren Teil des Grundstückes befindet sich ein Gartenhaus, das für Werkzeuge und sonstige Geräte genutzt wird, sowie ein direkt an das Gartenhaus angrenzender Carport. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans soll die vorhandene Bebauung planungsrechtlich gesichert werden. Zudem sollen die Festsetzungen entsprechend heute gängiger Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie moderner Baustandards modifiziert werden. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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10.04.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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