|
Stadt/Gemeinde |
Meerfeld |
|
Bezeichnung des Plans |
Unterm Gramborn |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Meerfeld plant zur Bereitstellung neuer Wohnbauflächen die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterm Gramborn“. Um der stetig hohen Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, möchte die Ortsgemeinde Meerfeld nun ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausweisen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterm Gramborn“ befindet sich in der Gemarkung Meerfeld, auf den Flurstücken 19, 20 und 21/2, und 119/1 (tlw.), Flur 10 unmittelbar südöstlich der Ortslage. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen, zu verbindenden und auszubauenden Straßen „Auf dem Weier“ und „Unterm Gramborn“. Das Umfeld ist neben der nördlich und westlich unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grün- und Ackerland), Waldflächen und anderen Gehölzbeständen. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
06.03.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!