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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Meerfeld

Bezeichnung des Plans

Unterm Gramborn

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Meerfeld plant zur Bereitstellung neuer Wohnbauflächen die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterm Gramborn“. Um der stetig hohen Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, möchte die Ortsgemeinde Meerfeld nun ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausweisen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterm Gramborn“ befindet sich in der Gemarkung Meerfeld, auf den Flurstücken 19, 20 und 21/2, und 119/1 (tlw.), Flur 10 unmittelbar südöstlich der Ortslage. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen, zu verbindenden und auszubauenden Straßen „Auf dem Weier“ und „Unterm Gramborn“. Das Umfeld ist neben der nördlich und westlich unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grün- und Ackerland), Waldflächen und anderen Gehölzbeständen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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