Stadt/Gemeinde |
Manderscheid |
Bezeichnung des Plans |
Manderscheiderhof |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Manderscheid beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Schaffung von Bauland im Ortsteil Manderscheiderhof. In der Ortsgemeinde Manderscheid, Ortsteil Manderscheiderhof, wollen sich mehrere einheimische Familien ansiedeln. Jedoch besteht im Moment keine Möglichkeit einer Bebauung, da es sich bei dem Ortsteil Manderscheidhof um eine kleine gewachsene Siedlung handelt, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu zuordnen ist. Mit dem Eigentümer der Flächen des beabsichtigen Planbereichs wurden im Vorfeld bereits Gespräche geführt und dieser ist bereit die benötigte Teilfläche an die Ortsgemeinde Manderscheid zu veräußern. Aus diesem Grund ist es zur Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Manderscheid erforderlich, im Ortsteil Manderscheiderhof zur Deckung des tatsächlich vorhandenen Baulandbedarfs Bauland zu schaffen und durch den beabsichtigten Lückenschluss (in 2 Planabschnitten) eine städtebauliche Ordnung herzustellen. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
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22.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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