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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Lützkampen

Bezeichnung des Plans

"Verlängerung Grenzstraße" - Ergänzungssatzung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Lützkampen hat sich dazu entschlossen auf Antrag der Grundstückseigentümer über eine Ergänzungssatzung zusätzliche Außenbereichsflächen in die bebaute Ortslage einzubeziehen. Die Abgrenzung der Satzung richtet sich im Wesentlichen nach den grundsätzlichen Anforderungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in unmittelbarer Angrenzung an die bestehende Ortslage. Die Fläche schließt im Süden unmittelbar an die bestehende Ergänzungssatzung „Grenzstraße“ der Ortsgemeinde Lützkampen an.

Das Plangebiet befindet sich am Ortsausgang der Ortsgemeinde Lützkampen in nördlicher Richtung. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück Gemarkung Lützkampen, Flur 8, Flurstück-Nr.: 161/1, mit einer Fläche von insgesamt 1.200 m².

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

13.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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