Stadt/Gemeinde |
Lünebach |
Bezeichnung des Plans |
6. Änderung Bornwiese |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Mit dem neuen Kita-Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, den neuen gesetzlichen Anforderungen (u. a. eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gemäß der aktuellen Rechtsprechung) gerecht zu werden und die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes zu schaffen. Daher hat sich die Ortsgemeinde Lünebach aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten am aktuellen Standort der Kita dazu entschlossen, einen neuen Kita-Standort auf dem vorgesehenen Plangelände zu entwickeln. Da das vorgesehene Plangebiet aktuell als Gewerbefläche im Bebauungsplan „Bornwiese“ festgesetzt ist, hat die Gemeinde beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufzustellen und das Plangebiet in ein Sondergebiet zu ändern. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet < 20.000 m2 groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
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22.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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