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  • Lorscheid, Bebauungsplan "Teilgebiet Nördlich und Südlich der L149"

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

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    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Henry-Justus Erbel

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Stadt/Gemeinde

Lorscheid

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "Nördlich und Südlich der L149"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Ruwer hat anhand einer eigens erstellten Potenzialanalyse Photovoltaik geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrem Verbandsgebiet herausgearbeitet. Zurzeit befindet sich die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, der aus dieser Potenzialanalyse Einzelflächen aufgegriffen hat und entsprechend Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen darstellt, im Verfahren, siehe Punkt 7.
Die Potenzialanalyse bietet Grundlage und Handlungsrahmen für die Verbandsgemeinde zur geordneten Steuerung und zum verträglichen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes möchte die Ortsgemeinde Lorscheid zusammen mit WES Green GmbH und WI Energy GmbH auf zwei der Potenzialflächen, die sich im Konzept im Umfeld der Ortsgemeinde ergeben haben, Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entwickeln. Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde unterstützen dieses Vorhaben insbesondere als Träger der Planungshoheit durch die Änderung des FNP und die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes.
Alle Beteiligten folgen mit der Planung den energiepolitischen Zielen von Bund und Land, die insbesondere mit den Änderungen zum BauGB 2023 und der 4. Teilfortschreibung des andesentwicklungsprogrammes (LEP) IV weiter bekräftigt worden sind.

Plandokumente und Informationen

www.ruwer.de


Rückmeldefrist an IHK

22.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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