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Stadt/Gemeinde |
Lichtenborn |
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Bezeichnung des Plans |
Verlängerung In den Rosen |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Siedlungsbereich in der Siedlungsrandlage von Lichtenborn in Richtung Üttfeld. In nordöstlicher Richtung ist Wohnbebauung vorhanden, welche sich noch 500m weiter in Richtung Üttfeld erstreckt. Innerhalb des Plangebietes befindet sich keine Bebauung, die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und ein Wirtschaftsweg kreuzt die neuen Bauflächen von Nord nach Süd. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lichtenborn, Flur 4 Flurstücke 31/23, 31/27, 31/3, 31/17, teilweise sowie die Flurstücke 31/4, 29/19, 30/1 und 30/2 vollständig. Damit umfasst der Geltungsbereich 15.414 qm, davon sind 6.097 qm als Wohnbauflächen ausgewiesen. |
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Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
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13.03.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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