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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Lichtenborn

Bezeichnung des Plans

Verlängerung In den Rosen

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Lichtenborn verfügt aktuell über keine eigenen Baugrundstücke, welche an Interessenten veräußert werden könnten. Im Rahmen der Eigenentwicklung soll das Baugebiet „In den Rosen“ in Richtung Norden verlängert werden. Der Entwurf sieht eine beidseitige Bebauung vor, wobei ein Teilbereich nach wie vor als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt werden soll.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lichtenborn ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lichtenborn gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Plandokumente und Informationen

www.vg-arzfeld.de


Rückmeldefrist an IHK

22.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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