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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Leidenborn

Bezeichnung des Plans

"Zum Marktstein" - Ergänzungssatzung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Es soll eine derzeit unbebaute Außenbereichsfläche im Bereich „Zum Marktstein“ durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Wohnbaufläche in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich einbezogen werden.

Das Plangebiet befindet sich am Ortsausgang der Ortslage Leidenborn in nördlicher Richtung. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück, Gemarkung Leidenborn, Flur 52, Flurstück-Nr.: 2 (tlw.) mit einer Fläche von insgesamt 1.795 m², wovon 1.268 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen werden sollen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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