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IHK Trier


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  • Landesplanung

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

Laut Definition ist Landesplanung die auf das Land bezogene, zusammenfassende, übergeordnete Raumordnung. Sie soll sämtliche raumbezogenen Aspekte in ihre Planungsüberlegungen und –vorgaben integrieren: Wirtschaft, Umwelt, Bevölkerung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Wohnen und Freizeit, etc. Zusätzlich übernimmt die Landesplanung die koordinierende Funktion über einzelne Teilräume des Landes (Regionen), um überregionale Erfordernisse in der Regionalplanung aufeinander abstimmen zu können. In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium des Innern und für Sport (bis 2016: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung) als oberste Landesplanungsbehörde für die Landesentwicklung verantwortlich.

Die Ziele und Grundsätze der Landesplanung sind im Landesentwicklungsprogramm (LEP) dargestellt. 1968 wurde das erste Landesentwicklungsprogramm aufgestellt, derzeit gültig ist das LEP IV von 2008, dass sich schwerpunktmäßig mit den Folgen der Globalisierung und des demographischen Wandels auseinandersetzt. In der Regel soll das LEP spätestens nach zehn Jahren neu aufgestellt werden.

Der erste Entwurf des LEP IV hat 2007 in Rheinland-Pfalz eine intensive politische Diskussion ausgelöst, an der sich auch die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern mit einer zentralen Informationsveranstaltung für die rheinland-pfälzischen Unternehmen und einer umfangreichen Stellungnahme beteiligt haben. Die Kurz- und Langfassung der IHK-Stellungnahme ebenso wie der Standpunkt des Präsidenten der IHK Trier zum LEP-IV-Entwurf können unter Downloads als PDF-Datei herunter geladen werden.

Am 7. Oktober 2008 hat der Ministerrat die Rechtsverordnung über das LEP IV beschlossen, am 25. November 2008 ist das neue Programm in Kraft getreten. Die endgültige Fassung des LEP IV sowie Informationen zu den Teilfortschreibungen finden Sie hier. Die abschließende Bewertung der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz kann unter Downloads herunter geladen werden.

Inzwischen erfolgten vier Teilfortschreibungen des LEP IV (2013, 2015, 2017, 2023), die unter anderem neue Regeln für die Windkraft eingeführt haben. Die Stellungnahme der IHK-Arbeitsgemeinschaft zu den Teilfortschreibungen finden Sie hier.

Im Juni 2023 fiel mit der Unterrichtung des Ministerrats der Startschuss für die Gesamtfortschreibung des LEP IV. Mit der Durchführung von fünf LEP5-Werkstätten erfolgte im November 2023 eine erste Beteiligung an dem Aufstellungsprozess. Spätestens 2028 soll das neue LEP5 in Kraft treten, Ende 2024 soll hierzu ein erster Entwurf vorliegen.

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