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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Konz, Stadtteil Könen

Bezeichnung des Plans

Ober der Mühle

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Stadtrat hat, nach Vorberatung im Ortsbeirat Könen und im städtischen Bauausschuss, am 31.10.2023 den städtebaulichen Rahmenplan Konz-Könen beschlossen. Der Rahmenplan sieht für den Bereich entlang der geplanten Straße "Ober der Mühle" eine maßvolle Nachverdichtung vor. Zur Umsetzung des Rahmenplans ist die Überplanung eines Teils des Bebauungsplans "Unterdorf I" aus dem Jahr 1982 notwendig. Dies erfolgt durch die Aufstellung eines Bebauungsplans "Ober der Mühle".
  
Das allgemeine Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs im Zusammenhang mit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur zeitgemäßen wohnbaulichen baulichen Nutzung i. V. m. einer Neuerschließung des bestehenden Campingplatzes. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Regelung der baulichen Nutzung und Ordnung, ausgerichtet auf die beabsichtigte Folgeentwicklung.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

09.10.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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