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Stadt/Gemeinde |
Körperich |
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Bezeichnung des Plans |
"Öko-Park-Gaytal" - 3. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung möchte die Ortsgemeinde Körperich die Art der baulichen Nutzung in einem Teilgebiet des geltenden Bebauungsplanes bzw. der zugehörigen 1. Änderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Der Bebauungsplan Öko-Park-Gaytal, der bereits 1994 Rechtskraft erlangt hat, beinhaltet die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation des seinerzeit gewünschten Öko-Parks mit zugehörigen Gebäuden sowie -im Südwesten- eines Campingplatzes mit Versorgungsanlagen etc. im Bereich eines ehemaligen Mühlengebäudes. Im Jahr 2003 hat die 1. Änderung Rechtskraft erlangt. Diese umfasste im Umfeld des Ökoparks ein Teilgebiet „A“ und südlich des Campingplatzes ein Teilgebiet „B“. Die vorliegende Änderung umfasst nun den nördlichen Geltungsbereich des Teilgebietes „B“ der 1. Änderung anteilig. Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes war im Jahr 2015 erfolgt und betraf den Teil „A“ der 1. Änderung. Dieser Bereich wird hier nicht tangiert. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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21.01.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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