Was leistet die IHK Trier für Ihre Mitgliedsunternehmen? Blickpunkt Wirtschaft stellt dieses Dienstleistungsspektrum und die zuständigen Expertinnen und Experten in mehreren Ausgaben vor.
Wer es als Unternehmer geschafft hat, mit seinem Produkt beziehungsweise mehreren Produkten auch auf ausländischen Märkten einen Fuß in die Tür zu bekommen, der muss unweigerlich die eine oder andere bürokratische Hürde überwinden. Eine ganze Menge Fragen tauchen indes nicht nur bei denjenigen auf, die erstmals Waren exportieren. Auch für alle, die bereits im Ausland zu tun haben, stellen sich in diesem Zusammenhang immer wieder neue Herausforderungen. Schließlich hat jedes Land seine eigenen Bestimmungen, die zudem vielerorts sehr häufig überarbeitet und geändert werden.
Was ist zu beachten beim Export der Waren, ist das Produkt von der Ausfuhrkontrolle betroffen, wie sehen die Zollbestimmungen aus, welche Formulare und Bescheinigungen sind vorzulegen?, sind nur einige der zahlreichen Fragen, die im Vorfeld eines jeden Exports zu klären sind.
Antworten auf alle möglichen Fragen rund um das Thema Export sowie die entsprechenden Begleitpapiere bekommen Unternehmer bei der Industrie- und Handelskammer. Insbesondere erfüllt die IHK mit dem Ausstellen von Ursprungszeugnissen und dem Bescheinigen von Außenhandelsdokumenten hoheitliche Aufgaben, die - vom Gesetzgeber so verordnet - bundesweit bei den IHKs angesiedelt sind.
ANFRAGEN ÜBERWIEGEND PER TELEFON
In Trier sind die Gudrun Wewering und ihre Kollegin Ulrike Luce innerhalb des Geschäftsbereichs „International und Wein“ zuständig für diesen speziellen Part des Außenhandels. Die Anfragen sind so zahlreich und so unterschiedlich wie die Bestimmungen der Länder selbst.
„Wir geben Auskünfte zu Zoll- und Steuersätzen im In- und Ausland, zu Kontroll- und Embargobestimmungen sowie zu den dokumentären Vorgaben des Ziellandes“, erläutert Wewering. So informiert das Duo beispielsweise darüber, welche Papiere in welcher Stückzahl und in welcher Form üblicherweise für die Zollabfertigung im betreffenden Land verlangt werden. „Wir eruieren auch, ob zusätzlich weitere Beurkundungen von anderen Institutionen, etwa durch ein Konsulat, notwendig sind und wenn ja, wie hoch die zu erwartenden Gebühren hierfür sind.“ Auch das Prüfen der so genannten Ursprungseigenschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich der beiden Damen. „Die Europäische Gemeinschaft hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen geschlossen“, erklärt Ulrike Luce. „In den Fällen, bei denen die Vorraussetzungen dieses Abkommens erfüllt werden, ist die Lieferung der Ursprungswaren zollfrei beziehungsweise passiert sie zu günstigeren Konditionen den Zoll.“
Beim Themenkomplex Ausfuhrkontrolle gibt es von Seiten der Trierer IHK in jedem Fall Erst-Informationen. „Allerdings arbeiten wir in diesem Bereich eng mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammen, da das stark in den technischen Bereich hineingeht“, erklärt Gudrun Wewering.
ÜBER 14 000 EXPORTDOKUMENTE PRO JAHR
Neben diesen – überwiegend telefonisch erteilten - Auskünften stellt das Team zudem an Ort und Stelle diverse Begleitdokumente für die Auslandslieferungen aus – die bereits erwähnte hoheitliche Aufgabe der IHKs.
BEGLEITPAPIERE WERDEN IN TRIER ERSTELLT
Vor allem Ursprungszeugnisse werden im Büro des Trierer IHK-Geschäftsbereichs „International und Wein“ nachgefragt. Für einen Weinexport nach China beispielsweise braucht es zusätzlich ab einem Warenwert von 1 000 Euro eine Ausfuhranmeldung bei der Zollbehörde, ein Analysen-Zertifikat der Landwirtschaftskammer, eine Handelsrechnung und eine Packliste – auch hier informiert die IHK. „Wir klären in einem solchen Fall natürlich auch darüber auf, dass der Empfänger eine Einfuhrlizenz benötigt“, sagt Wewering.
Auch die so genannten Carnets werden im Regierungsbezirk Trier ausschließlich von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Diese Dokumente werden von manchen Ländern für vorübergehend ausgeführte Güter wie etwa Messeartikel, Warenmuster oder Berufsausrüstung akzeptiert. Den jeweiligen Zollbehörden dienen die Carnets als Sicherheit für die Eingangsabgaben. In jedem Fall vereinfachen sie die Zollabwicklung.
Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG), beim Gründen von Niederlassungen oder beim Ausüben von Berufen mit Zulassungsbeschränkung wird in Teilen des europäischen Auslands eine EG-Bescheinigung verlangt. Besonders häufig ist dies nach der Erfahrung von Luce und Wewering in Belgien, Luxemburg und Österreich der Fall. Auch hier tritt die IHK auf den Plan. Allerdings bekommen Handwerksbetriebe das entsprechende Dokument bei der Handwerkskammer, Architekten bei der Architektenkammer.
INFORMATIONEN FLIESSEN ÜBER VERSCHIEDENE KANÄLE
Neben den von Gudrun Wewering gemeinsam mit diversen Experten regelmäßig organisierten Informationsveranstaltungen zum Thema Zoll- und Außenwirtschaftsrecht kümmert sich Ulrike Luce zudem um den monatlich versendeten, kostenlosen Newsletter „Außenwirtschaft aktuell“. Diese Publikation ist ein Gemeinschaftswerk der rheinland-pfälzischen und saarländischen Industrie- und Handelskammern mit aktuellen Informationen rund um das Auslandsgeschäft.
Für alle exportorientierten Weinerzeuger und –händler gibt es seit zwei Jahren unter der Adresse www.exportinfos.deutscheweine.de ein eigenes, ebenfalls kostenfrei zu nutzendes Informationsportal. Nach Ländern sortiert findet die Zielgruppe dort unter anderem Näheres zu Zöllen, Steuern, Etikettier- und Verpackungsvorschriften oder Abgaben. Die IHK Trier, das Deutsche Weininstitut und der Verband der Weinexporteure haben sich für dieses spezielle Portal zusammengeschlossen.
Susanne Rendenbach