Stadt/Gemeinde |
Bernkastel-Kues |
Bezeichnung des Plans |
OG Kleinich "Flächenphotovoltaikanlagen" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Das Sondergebiet dient der Errichtung von Anlagen, die der Nutzung solarer Strahlungsenergie dienen – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Zulässig sind: • Modultische zur Installation von Photovoltaikmodulen • alle erforderlichen baulichen Anlagen und funktionsbedingten Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, die zur Erfüllung der Zweckbestimmung dienen (Trafostationen, Wechselrichter, Übergabestationen, Kameraüberwachung, Messtechnik, Sensoren etc.) • Speichermedien • alle zur dauerhaften konkreten Standortsicherung notwendigen Anlagen, wie z.B. Stellplätze und Zufahrten. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl bzw. der Grundfläche sowie die Höhe der baulichen Anlagen geregelt, siehe hierzu auch die Einträge in der Nutzungsschablone auf der Planzeichnung. Für die Photovoltaikanlagen selbst wird eine Grundflächenzahl, für die Nebenanlagen eine absolute Angabe der Grundfläche festgesetzt. Überschreitungen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO sind nicht zulässig. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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06.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry-Justus Erbel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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