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IHK Trier


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  • Kleinich – Bebauungsplan „Flächenphotovoltaikanlagen Kleinich“

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

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    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Henry-Justus Erbel

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    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de



Stadt/Gemeinde

Bernkastel-Kues

Bezeichnung des Plans

OG Kleinich "Flächenphotovoltaikanlagen"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Das Sondergebiet dient der Errichtung von Anlagen, die der Nutzung solarer Strahlungsenergie dienen – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Zulässig sind:
• Modultische zur Installation von Photovoltaikmodulen
• alle erforderlichen baulichen Anlagen und funktionsbedingten Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, die zur Erfüllung der Zweckbestimmung dienen (Trafostationen, Wechselrichter,
Übergabestationen, Kameraüberwachung, Messtechnik, Sensoren etc.)
• Speichermedien
• alle zur dauerhaften konkreten Standortsicherung notwendigen Anlagen, wie z.B. Stellplätze und Zufahrten.

Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl bzw. der Grundfläche sowie die Höhe der baulichen Anlagen geregelt, siehe hierzu auch die Einträge in der Nutzungsschablone auf der Planzeichnung.

Für die Photovoltaikanlagen selbst wird eine Grundflächenzahl, für die Nebenanlagen eine absolute Angabe der Grundfläche festgesetzt. Überschreitungen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO sind nicht zulässig.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Henry-Justus Erbel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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