Stadt/Gemeinde |
Kirchweiler |
Bezeichnung des Plans |
Auf dem Kissen / Dauner Heck Teilbereich A |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Kirchweiler beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Kissen/Dauner Heck“, Teilbereich A. Der Bebauungsplan „Auf dem Kissen/Dauner Heck“, Teilbereich A soll für den östlichen Teil der Ortsgemeinde Kirchweiler im Bereich des vorgesehenen Plangebietes zwei aneinandergrenzende Innenbereichssatzungen in Teilen ablösen. Planerisches Leitziel der Ortsgemeinde ist dabei die Erhaltung und Wahrung des dörflichen und historisch gewachsenen Charakters sowie der die Dorfstruktur prägenden Nutzungsarten. Das Plangebiet ist durch freistehende Einfamilienhäuser mit großzügigen Freibereichen geprägt. Im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung soll im Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Ziel des Bebauungsplanes soll auch die endgültige Herstellung der Wohnstraßen sein. Planerisches Leitziel der Ortsgemeinde ist dabei die Verkehrssicherheit im Bereich der Straße „Auf dem Kissen“ zu verbessern. Hierzu ist der zeitnahe Straßenausbau erforderlich. Dem Bebauungsplan liegt die Straßenplanung der Stratec GmbH aus Wittlich zugrunde. Die Wohnstraßen, insbesondere auch die Straße „Auf dem Kissen“ sollen erstmalig und endgültig auf Basis der Straßenplanung hergestellt werden. Die Straßen im Plangebiet dienen der Bewältigung des Ziel- und Quellverkehrs. Überörtliche Straße ist die K 36 nach Hinterweiler. Über die Dauner Straße besteht eine Anbindung an die L 28. Vor diesem Hintergrund sollen die Verkehrsanlagen dimensioniert werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.vgv-daun.de |
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11.07.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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