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  • 20.02.2026

    Kaufleute für Büromanagement

    Neue Verordnung 2025 - Auswirkungen auf die Prüfungen

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    reuter@trier.ihk.de

Praktische Hinweise für Ausbilder, Lehrer und Prüflinge

Die neue Verordnung für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ab 2025 in Kraft und bringt Veränderungen mit sich. Ziel der Anpassung ist es, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsanforderungen an aktuelle berufliche Entwicklungen anzupassen und die Qualität der Ausbildung weiter zu sichern. Betroffen sind alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2025 begonnen wurden.

  • Wesentliche Änderungen und beibehaltene Anforderungen

    Die grundlegenden Anforderungen an die Ausbildung bleiben erhalten. Neu ist die handlungsorientierte Formulierung der Kompetenzen, die die praktische Anwendung stärker in den Vordergrund rückt und den Bezug zum Arbeitsalltag verdeutlicht.
  • Handlungsorientierte Kompetenzen und neue Bezeichnungen der Wahlqualifikationen

    Die Kompetenzen werden künftig klar handlungsorientiert formuliert. Die Wahlqualifikationen erhalten neue Bezeichnungen, die die jeweiligen Aufgabenbereiche besser widerspiegeln 
  • Präzisierung der Prüfungsanforderungen und Einschränkung von Interpretationsspielräumen

    Mit der neuen Verordnung werden die Prüfungsanforderungen klarer definiert. Dadurch werden Interpretationsspielräume reduziert, was für eine vergleichbare und nachvollziehbare Bewertung sorgt. 
  • Abschlussprüfung Teil 1

    Die Abschlussprüfung Teil 1 bleibt in ihrer Grundstruktur erhalten. Der Verordnungstext wurde modernisier. So wird zum Beispiel aus Textverarbeitung, digitale Büroprozesse. Die Prüfungszeit bleibt unverändert, sodass sich Prüflinge weiterhin auf die bekannten Abläufe verlassen können.

  • Abschlussprüfung Teil 2

    Auch die Grundstruktur der Abschlussprüfung Teil 2 bleibt bestehen. Die Änderungen betreffen vor allem die inhaltliche Ausgestaltung und die Klarstellung der Anforderungen. Der Prüfungsbeginn nach neuer Verordnung ist ab 2027 vorgesehen, sodass ausreichend Zeit für die Umstellung bleibt.
  • Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“

    Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ wird der Anspruch deutlicher hervorgehoben. Die Aufgaben sind darauf ausgelegt, komplexe Sachverhalte praxisnah zu bearbeiten und die erworbenen Kompetenzen unter Beweis zu stellen.
  • Neue Umsetzungshilfe im IHK Trier Formularservice erhältlich

    Für die praktische Umsetzung steht ab sofort eine neue Umsetzungshilfe im IHK Trier Formularservice zur Verfügung. Diese bietet Ausbildern und Prüflingen wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfungen und der Auswahl der Wahlqualifikationen.

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