Seit dem 1. August 2025 ist die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada wirksam.
Unternehmen mit AEO-Status (AEOS/AEOF in der EU, PIP in Kanada) profitieren seither von vereinfachten Zollverfahren und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei der Einfuhr.
Ziel der Vereinbarung ist es, die internationale Lieferkette zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden auszubauen und vertrauenswürdige Unternehmen zu entlasten.
Weitere Informationen unter https://www.zoll.de.
International
Gudrun Wewering
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