Positiv aus Sicht der Wirtschaft: Die Europäische Kommission hat in den nun veröffentlichten Leitlinien wesentliche Forderungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aufgegriffen. Dadurch konnten zahlreiche praxisnahe Erleichterungen erreicht werden, von denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Transparenzpflichten betreffen insbesondere Unternehmen, die
- Chatbots oder andere KI-Systeme zur Interaktion mit Kunden, Mitarbeitenden oder anderen Personen einsetzen,
- KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte veröffentlichen,
- KI zur Erstellung von Bildern, Audio- oder Videoinhalten nutzen.
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Die Leitlinien enthalten mehrere wichtige Klarstellungen:
- Oft genügt ein einmaliger Hinweis, dass ein Nutzer mit einem KI-System interagiert.
- Bestimmte industrielle Anwendungen und reine B2B-Lösungen können von Transparenzpflichten ausgenommen sein.
- Rein ästhetische Bildbearbeitungen zu Werbezwecken gelten in der Regel nicht als Deepfakes.
- Bei Bußgeldern müssen Aufsichtsbehörden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von KMU berücksichtigen und die günstigere Berechnungsmethode anwenden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen,
- ob Personen mit eingesetzten KI-Systemen interagieren,
- ob KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden,
- ob bestehende Kennzeichnungen und Hinweise den neuen Anforderungen entsprechen.
Die Leitlinien gelten ab dem 2. August 2026. Bis dahin sollten Unternehmen ihre eingesetzten KI-Anwendungen erfassen und die erforderlichen Informations- und Kennzeichnungsprozesse überprüfen. Die nun veröffentlichten Erläuterungen der Europäischen Kommission bieten dafür eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Planungssicherheit in der praktischen Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten