Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Motiv: Wahl Vollversammlung IHK Logo Header (Foto: IHK Trier)
(Foto: IHK Trier)
  • Die neue IHK-Vollversammlung ist gewählt

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Hauptgeschäftsführung

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: 0651 9777-102
    schoepf-holweck@trier.ihk.de

Die IHK-Betriebe in der Region Trier haben die Mitglieder der IHK-Vollversammlung für die kommenden fünf Jahre neu gewählt.

Die Wahlbeteiligung liegt mit 12,87 Prozent im bundesweiten Vergleich erneut auf einem hohen Niveau.

Von den bisherigen Vollversammlungsmitgliedern, die sich erneut aufgestellt hatten, sind 18 wiedergewählt worden. 25 Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in dem Gremium. Zwölf der Gewählten sind Frauen und damit 50 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren.

Insgesamt haben 3480 Mitgliedsunternehmen ihre Stimme abgegeben. Am höchsten war die Wahlbeteiligung mit 38,9 Prozent bei den Kreditinstituten, gefolgt von der Wahlgruppe Energie (18,2 Prozent) und dem Verkehrsgewerbe (14,6 Prozent). Von den für die Wirtschaftskraft jeder Region besonders bedeutsamen Unternehmen, den in Handelsregistern eingetragenen Firmen, beteiligten sich 21,13 Prozent an der Trierer IHK-Wahl.





  • So haben Sie gewählt

  • Was ist die IHK-Vollversammlung?

    Sie ist das höchste Gremium, sozusagen das Herzstück der IHK Trier, und repräsentiert die Wirtschaft in der Region. 43 Unternehmerinnen und Unternehmer, die alle fünf Jahre neu gewählt werden, bilden die IHK-Vollversammlung und wirken ehrenamtlich an ihrer Arbeit mit. Sie vertreten das Gesamtinteresse aller gewerblichen Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Dabei steht das Gemeinwohl im Mittelpunkt, nicht das Einzelinteresse.

    So hat bei der Wahl jedes Mitgliedsunternehmen eine Stimme – ob Ein-Mann-Betrieb oder großes Unternehmen. Die Sitze teilen sich verschiedene Wahlgruppen untereinander auf. Auf diese Weise nimmt das Gremium die Interessen aller IHK-Zugehörigen wahr und verschafft deren Wünschen und Anregungen Gehör.
    Die Vollversammlung verkörpert also mit Sachverstand und Engagement die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sprich: Unternehmen regeln einen großen Teil der Aufgaben selbst, die sie betreffen.
  • Worüber entscheidet das „Parlament der Wirtschaft“?

    Die Vollversammlung bestimmt die Richtung und die Schwerpunkte der IHK-Arbeit. Sie tagt in der Regel dreimal im Jahr und beschließt über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft in der Region Trier oder für die Tätigkeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen zu wirtschaftspolitischen Fragen sowie der Haushaltsplan, die Satzung und die Gebührenordnung der IHK Trier.

    Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident und die Vizepräsidenten gewählt. Zudem beruft sie die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse, die sie beraten und Inhalte sowie Positionen entwickeln. Bei der IHK Trier gibt es sechs Ausschüsse: Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Handel und Standortmarketing, Wein, Tourismus, Verkehr und Logistik sowie Berufsbildung.
  • Wer darf wählen?

    Ihre Stimme abgeben dürfen die Mitgliedsbetriebe der IHK Trier. Natürliche Personen wählen selbst, juristische Personen durch eine vertretungsberechtigte Person. Ein Prokurist kann somit für Unternehmen vom Wahlrecht Gebrauch machen, wenn er ebenfalls im Handelsregister eingetragen ist. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, einen Wahlbevollmächtigten einzusetzen.
  • Terminkalender für die Wahl der Vollversammlung

Seitenfuß