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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Holzerath

Bezeichnung des Plans

TG "Zur Lay" - Erweiterung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2019 für die Entwicklung eines neuen Baugebietes ausgesprochen, um den Bedarf an Wohnbauflächen, insbesondere für den Eigenbedarf zu decken. Mittlerweile rekrutiert sich die Nachfrage nach Wohnbauland nicht mehr überwiegend aus zuzugswilliger Fremdbevölkerung, sondern die Wechseleffekte erfassen nun auch verstärkt die ortsgebundene Wohnbevölkerung, d. h. die Nachkommen ansässiger Familien, die für die Zukunft ihren Wohnstandort im eigenen Heimatort errichten möchten. Folglich beabsichtigt die Ortsgemeinde nun die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes, um Bauwilligen Grundstücke zur Verfügung stellen zu können.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren sollen nun die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines kompakten Baugebietes geschaffen werden. Dies erfolgt aus Gründen des Naturschutzes sowie der Anforderungen an die Entwässerung. Nach § 1 Absatz 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer Gemeinde erforderlich sind. Ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans liegt vor, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen zu schaffen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

26.12.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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