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Stadt/Gemeinde |
Hohenfels-Essingen |
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Bezeichnung des Plans |
"Erweiterung Gewerbegebiet Im Wahlemd" - Teilaufhebung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Hohenfels beabsichtigt die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet In Wahlemd“. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde mit der Bekanntmachung am 24.07.2002 rechtskräftig. Anlass für die Teilaufhebung des Bebauungsplans ist, dass im Aufhebungsbereich keine gewerbliche Entwicklung mehr stattfinden soll. Die Teilflächen sollen vielmehr für eine noch nicht festgelegte Kompensationsmaßnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein herangezogen werden. Der Landesbetrieb möchte die Flächen als Kompensationsflächen für Straßenbaumaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der B410 zwischen Hohenfels und Knoten K35 nutzen. Eine konkrete Maßnahme ist derzeit noch nicht entwickelt. Der rechtswirksame Bebauungsplan sieht für das Teilgebiet ein Gewerbegebiet vor. Der Bebauungsplan steht in der jetzigen Fassung dieser Entwicklung entgegen und soll deshalb zum Teil aufgehoben werden. Es handelt sich um das Flurstück 6/6 teilweise der Flur 3 der Gemarkung Hohenfels. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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08.07.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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