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IHK Trier


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  • 02.04.2025

    Hochwasserhilfe

    Verlängerung der Antragsfrist für Unternehmen

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

Die Antragsfristen für den Wiederaufbaufonds (Hochwasserhilfe) sind jetzt auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in den rheinland-pfälzischen Flutgebieten bis zum 30. Juni 2026 verlängert worden.
Eine Bewilligung kann bis spätestens zum 31. Dezember 2026 erfolgen.

Damit haben Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe genauso lange Zeit wie Privatpersonen und Kommunen, Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen.
Die Verlängerung ist eine deutliche Erleichterung für die Betriebe in den von der Flut betroffenen Regionen.
Die Unternehmen erhalten damit eineinhalb Jahre länger Zeit, um ihre Betriebe aufzubauen und die notwendigen Fachkräfte dafür zu finden.

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