Die Antragsfristen für den Wiederaufbaufonds (Hochwasserhilfe) sind jetzt auch für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in den rheinland-pfälzischen Flutgebieten bis zum 30. Juni 2026 verlängert worden.
Eine Bewilligung kann bis spätestens zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Damit haben Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe genauso lange Zeit wie Privatpersonen und Kommunen, Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen.
Die Verlängerung ist eine deutliche Erleichterung für die Betriebe in den von der Flut betroffenen Regionen.
Die Unternehmen erhalten damit eineinhalb Jahre länger Zeit, um ihre Betriebe aufzubauen und die notwendigen Fachkräfte dafür zu finden.
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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