Bis dato wurde die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts, für das eine Exportkreditgarantie beantragt wurde, in erster Linie am Warenursprung festgemacht. Diesen Ansatz hat der Bund im vergangenen Jahr um flex&cover erweitert.
Bei flex&cover wird die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts anhand des Wertschöpfungsbeitrags bemessen, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet. Wichtige Kriterien sind dabei unter anderem der Firmensitz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Höhe der Investitionen, die Anzahl der Beschäftigten und Ausbildungsplätze in Deutschland sowie das Sourcing und die Wertschöpfung im Inland. Mit flex&cover trägt der Bund den zunehmend internationalen Geschäfts- und Wertschöpfungsmodellen deutscher Unternehmen in der Außenwirtschaft Rechnung.
Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht
Kann der Exporteur einen signifikanten Wertschöpfungsbeitrag für den Standort Deutschland nachweisen, kann das Unternehmen den flex&cover-Status erhalten.
Durch den Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht beim Sourcing wird das Antragsverfahren vereinfacht. Vor allem aber beschleunigt die Planungssicherheit von flex&cover die Geschäftsanbahnung und das
Angebotsverfahren. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren von einer spürbaren Entlastung und schlankeren Abläufen.
Dank flex&cover können Unternehmen zudem ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern, da sie nicht zunächst die endgültige Sourcing- Struktur abwarten oder bei Änderung der Sourcing-Bedingungen eine neue Entscheidung herbeiführen müssen.
Bei Geschäften mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro (zur Prüfung von Rückversicherungsmöglichkeiten) sowie bei bestimmten Kostenarten (etwa lokalen Kosten im Ausland aufgrund zwingender OECD-Regeln), können Prüf- oder Nachweisprozesse weiterhin erforderlich bleiben.
Hohe Nachfrage und Planungssicherheit
Die Nachfrage nach flex&cover ist hoch: Zum 31.12.2025 hat der Bund 31 flex&cover-Zusagen erteilt. Unter flex&cover hat der Bund im zurückliegenden Jahr 69 Deckungen mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Mrd. Euro übernommen.
In der Regel gilt der flex&cover-Status für drei Jahre und schafft dadurch Planungssicherheit. Anschließend kann der Exporteur eine Verlängerung beantragen. Einmal im Jahr sprechen Exporteur und Firmenberater über die Erfahrungen mit flex&cover und prüfen, ob sich wesentliche Änderungen beim Exporteur ergeben haben.
Einfach in der Handhabung – schnell in der Umsetzung
Unternehmen, die an flex&cover interessiert sind, sollten sich in einem ersten Schritt an den Beratungsaußendienst von Euler Hermes wenden. Gemeinsam erörtern Exporteur und Firmenberater, ob flex&cover für das Unternehmen geeignet ist und
wie das Geschäfts- und Sourcingmodell im Antrag dargestellt werden kann. Sind die
Voraussetzungen erfüllt, kann der Exporteur unter www.exportkreditgarantien.de eine
flex&cover-Zusage beantragen. Auf nur vier Seiten werden alle notwendigen Parameter zu den Kriterien abgefragt. Nach der Antragstellung werden die weiteren Schritte zur Zusage dann mit dem jeweiligen Firmenberater aus der Region besprochen.
Information. Beratung. Kontakt.
Unternehmen aus dem südlichen NRW und nördlichen Rheinland-Pfalz, die die Möglichkeiten von flex&cover für ihre Exportgeschäfte nutzen möchten, wenden sich bitte an:
Eva Stupp
Exportkreditgarantien – Region Rheinland
Telefon: +49 (0) 151 / 426 18 901
E-Mail: eva.stupp@eulerhermes.com
Weitere Informationen: www.exportkreditgarantien.de
International & Wein
Jan Heidemanns
Tel.: 0651 9777-230
heidemanns@trier.ihk.de