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Stadt/Gemeinde |
Heilenbach |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Birkenpesch" |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Anlass der Planung ist die Absicht der Ortsgemeinde Heilenbach ein Baugebiet mit rund 16 Baugrundstücken zu entwickeln. Eine bedarfsorientierte und abschnittsweise Erweiterung Richtung Süden soll grundsätzlich möglich bleiben, wenn die Flächenverfügbarkeit gegeben ist. Ein weiterer Bauabschnitt ist jedoch aktuell nicht Gegenstand des Bebauungsplans, sondern bleibt einem anschließenden Bauleitplanverfahren vorbehalten. Hierzu soll am nordwestlichen Ortsrand ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, um so seitens der Ortsgemeinde Bauwilligen in den kommenden Jahren Bauland zur Verfügung stellen zu können. Alle Flächen im Geltungsbereich befinden sich Eigentum der Gemeinde und können auf direktem Wege an Bauherren veräußert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von rd. 1,31 ha und erstreckt sich insgesamt auf einen Bereich, der die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Heilenbach umfasst: Flur 5: Nr. 111 (teilweise) und Flur 7: Nrn. 5, 16/4. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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14.08.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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