Doch nicht nur der Gewinn macht den Wettbewerb attraktiv: „Die Teilnahme selbst bringt die Gründerinnen weiter“, erklärt Kevin Gläser, Leiter Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Trier. „Durch das Erstellen eines Businessplans mit der Präsentation ihrer Geschäftsidee und deren Vermarktung sammeln sie wertvolle Erfahrung."
Die Auszeichnung mit dem Gründerinnenpreis gibt Bestätigung und Auftrieb. Sie sendet ein Signal an potenzielle Kunden: Das ist eine spannende Idee, ein interessantes Produkt oder eine wertvolle Dienstleistung.
Mehrwert entsteht auch durch die öffentliche Berichterstattung. So ist der Trierische Volksfreund Medienpartner des Gründerinnenpreises. Die IHK selbst berichtet über den Wettbewerb in ihrer Mitgliederzeitschrift „Blickpunkt Wirtschaft“, auf der Homepage ihk-trier.de, im Newsletter und in sozialen Netzwerken. „Das bedeutet einen Marketing-Boost und mächtig Rückenwind“, betont Gläser.
Der Wettbewerb ist offen für alle IHK-Branchen. Zugelassen sind geplante ebenso wie schon erfolgte Gründungen aus den Jahren 2024 oder 2025. Die Preisverleihung ist am 17. November im Rahmen des IHK-Gründerinnenfests mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Teilnahmekriterien
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Einreichung eines aussagekräftigen Businessplanes. Das Existenzgründungsvorhaben muss aus 2024 oder 2025 stammen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Gründerinnen (Mindestalter 18 Jahre), die eine selbstständige Tätigkeit im Voll- oder Nebenerwerb im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Trier aufnehmen möchten oder bereits aufgenommen haben.
Der Businessplan sollte Aufschluss über folgende Inhalte geben:
- Deckblatt mit Kontaktdaten
- Gründungsmotivation
- Unternehmensprofil/Unternehmensziele
- Gründungsperson/Lebenslauf
- Produkt/Dienstleistung
- Markteinschätzung/Wettbewerbsanalyse/Kundenzielgruppe
- Marketingaktivitäten
- Finanzierung (Kapitalbedarfsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan)
- Chancen und Risiken
Die Bewerbungsunterlagen werden von einer ausgewählten Jury der Industrie- und Handelskammer Trier ausgewertet.
Besonders im Blick sind dabei:
- die Idee selbst
- die Person (Werdegang/Hintergrund, Motivation, Begeisterungsfähigkeit)
- die Tragfähigkeit (Rentabilität, Entwicklungspotenzial)
Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich und im Rahmen der Datenschutzgesetze behandelt (siehe Download „Datenschutzerklärung").
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Sonja Wagener (E-Mail: wagener@trier.ihk.de oder Tel. 0651/9777-502).
Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 31.08.2025.
Die Bewerbungsunterlagen mit Businessplan können mit dem Stichwort „Gründerinnenpreis 2025“ per Post oder per E-Mail eingereicht werden an:
Industrie- und Handelskammer Trier
Sonja Wagener
Herzogenbuscherstraße 12
54292 Trier