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IHK Trier


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Motiv: Neben einer dunkelblauen Weltkugel schweben mehrere blaue Coronaviren. (Foto: J BOY - stock.adobe.com)
(Foto: J BOY - stock.adobe.com)
  • 09.04.2020

    Grenzpendler Deutschland-Luxemburg: Zeitweilige Aussetzung der 19-Tage Regelung für Home-Office-Tage aufgrund der Corona-Pandemie

    Detaillierte Informationen zur Ausnahmeregelung für Grenzpendler im Homeoffice

  • Foto: Jan Heidemanns
    International & Wein

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    heidemanns@trier.ihk.de

Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten nun zahlreiche Grenzpendler vom Home-Office aus und überschreiten die Bagatellgrenze von 19 Tagen und wären somit für die im Home-Office gearbeiteten Tage auch grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für Grenzpendler möglichst gering zu halten, haben die zuständigen Behörden in Deutschland und Luxemburg am 3. April eine neue Verständigungsvereinbarung unterzeichnet, die am 4. April in Kraft getreten ist.
Die genauen Regelungen und das Schreiben des BMF hierzu finden Sie auf der Internetseite der EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH.

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