Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten nun zahlreiche Grenzpendler vom Home-Office aus und überschreiten die Bagatellgrenze von 19 Tagen und wären somit für die im Home-Office gearbeiteten Tage auch grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für Grenzpendler möglichst gering zu halten, haben die zuständigen Behörden in Deutschland und Luxemburg am 3. April eine neue Verständigungsvereinbarung unterzeichnet, die am 4. April in Kraft getreten ist.
Die genauen Regelungen und das Schreiben des BMF hierzu finden Sie auf der Internetseite der EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH.
International & Wein
Jan Heidemanns
Tel.: 0651 9777-230
heidemanns@trier.ihk.de