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IHK Trier


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Motiv: Vor einem Himmel mit weißen Wolken steht eine Figur der Justizia. (Foto: liveostockimages - Fotolia.com)
(Foto: liveostockimages - Fotolia.com)
  • 13.01.2023

    Google Fonts: Ermittlungen wegen Abmahnmissbrauch

  • Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

Im vergangenen Jahr haben Unternehmen aus ganz Deutschland im großen Umfang Abmahnungen wegen der fehlerhaften Einbindung von Google Fonts auf der Internetseite erhalten. Auch an die IHK Trier hatten sich 14 Betroffene gewendet. Die Fälle hat die IHK an den Deutschen Schutzbund für Wirtschaftskriminalität weitergeleitet. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in Berlin in knapp 2500 Fällen wegen des versuchten Betrugs und versuchter Erpressung. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Rechtsanwalt aus Berlin und dessen Mandanten.

Hintergrund der Abmahnwelle ist eine Entscheidung des Landgerichts München. Dieses hatte am 20. Januar 2022 entschieden, dass die automatische Weitergabe der IP-Adresse als personenbezogenes Datum durch den Betreiber einer Website einen datenschutzrechtlichen Eingriff darstelle, in den der Besucher der Seite nicht eingewilligt habe. Insofern dürfte bei der fehlerhaften Einbindung von Google Fonts  tatsächlich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegen.

Die Abmahner hatten mit einer speziellen Software gezielt Websites identifiziert, die Google Fonts nutzen und anschließend einen Besuch auf diesen Seiten fingiert. Die Betroffenen erhielten darauf ein Abmahnung mit einem Vergleichsangebot. Gegen eine Zahlung von 170 Euro sollte ein etwaiger Rechtsstreit abgewendet können. Klar müsste den Abmahnern allerdings gewesen sein, dass die angeblichen Forderungen nie gerichtlich hätten durchgesetzt werden können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens diente daher wohl nur dem Zweck, die Zahlung zu erreichen.

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