Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren (unabhängig von der Gesamtmasse des Kfz), müssen im Besitz einer gültigen ADR-Card sein. Der IHK obliegt im Bereich des Gefahrguttransports die Anerkennung und Kontrolle von Schulungsveranstaltern sowie die Durchführung der für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte vorgeschriebenen Prüfung. Im Anschlus an die bestandene Prüfung erhalten Sie die ADR-Card von der IHK Trier.
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Kurspläne
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Schulung und Prüfung
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Übersicht Schulungsveranstalter
Die Liste der anerkannten Schulungsveranstalter können Sie sich
hier anschauen.
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Satzung
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Anmelde- und Antragsformulare
Die Anmelde- und Antragsformulare für die Schulungsveranstalter sowie den Antrag für eine ADR-Ersatzcard sind auf Anfrage erhältlich.
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Schulung und Prüfung
Nähere Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten erhalten Sie in unserem
Merkblatt.
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Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Melden Sie sich
hier zur Prüfung an.
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Satzung
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Fragenkatalog