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IHK Trier


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  • GEPRÜFTE/R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/IN

  • Foto: Marika Lengler
    Weiterbildung

    Marika Lengler

    Tel.: 0651 9777-702
    lengler@trier.ihk.de

  • Allgemeines

    Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage:
    • betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
    • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
    • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
  • Information zur Prüfung

    Die Prüfung gliedert sich gemäß Verordnung in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:

    Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Handungsspezifische Qulifikationen
    Volks- und Betriebswirtschaft Betriebliches Management
    Rechnungswesen Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
    Recht und Steuern Logistik
    Unernehmensführung Marketing und Vertrieb

    Führung und Zusammenarbeit

    Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.

  • Zulassungsvoraussetzung

    Gemäß Verordnung ist zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen
    • Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
    • eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
    Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
    Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Die Zulassung können Sie über unser Online-Portal beantragen.
  • Prüfungstermine

    Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin. 
    Prüfungsanmeldung
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist gemäß Verordnung bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind: 
    1. in jedem Qualifikationsbereich der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, 
    2. in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (in der schriftlichen betrieblichen Situationsaufgabe und in der zusammengefassten Bewertung für das situationsbezogene Fachgespräch und der Präsentation.) 
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß Gebührenverzeichnisses der IHK Trier 300,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 550,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil.
  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.

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