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IHK Trier


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  • GEPRÜFTE/R TECHNISCHE/R BETRIEBSWIRT/IN

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    jana.lex@trier.ihk.de

  • Allgemeines

    Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen: 
    • Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten
    • Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten
    • Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen
    • Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten
  • Informationen zur Prüfung

    Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 

    1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
    2. Management und Führung
    3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil 

    Der Prüfungsteil Nr. 2 darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils Nr. 1 durchgeführt werden. 
    Der Prüfungsteil Nr. 3 darf erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile Nr. 1 und 2 durchgeführt werden. 
    Mit dem letzten Prüfungsteil Nr. 3 soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Nr. 1 und 2 begonnen werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.
  • Zulassungsvoraussetzung

    Nach Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer 
    • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
    • eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
    Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Die Zulassung können Sie über unser Online-Portal beantragen.
  • Prüfungstermine

    Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
    Prüfungsanmeldung
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier 300,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 550,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil.
  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.

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