Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
2. Management und Führung
3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Prüfungsteil Nr. 2 darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils Nr. 1 durchgeführt werden.
Der Prüfungsteil Nr. 3 darf erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile Nr. 1 und 2 durchgeführt werden.
Mit dem letzten Prüfungsteil Nr. 3 soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Nr. 1 und 2 begonnen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.