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GEPRÜFTE/R MEDIENFACHWIRT/IN - BACHELOR PROFESSIONAL IN MEDIA

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Medienfachwirte Print arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein. Entsprechend den Kundenforderungen bieten sie sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen an. Sie gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mit. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Medienfachwirte Print verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

Grundlegende Qualifikationen

• Rechtsbewusstes Handeln,
• Betriebswirtschaftliches Handeln,
• Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
• Zusammenarbeit im Betrieb.

Handlungsspezifische Qualifikationen

• im Handlungsfeld Medienproduktion,
– Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
– Printmedienproduktion
– Druckvorstufenprozesse
– Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme

• im Handlungsfeld Führung und Organisation
– Personalmanagement
– Marketing
– Kosten- und Leistungsmanagement
– Medienrechtliche Vorschriften

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Medienfachwirt – Print aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 276f., Art. 11), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirts Print/einer Geprüften Medienfachwirtin Print haben.

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