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IHK Trier


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  • Allgemeines

    Industriemeister/innen im Fachbereich Metall sind verantwortlich für reibungslose Abläufe in der Produktion, müssen den Qualitätsstandard überprüfen und sind zeitgleich verantwortlich für die Bereiche Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
  • Informationen zur Prüfung

    Die Prüfung gliedert sich gemäß Verordnung in folgende Prüfungsbereiche:

    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen    
    Rechtsbewusstes Handeln Handlungsbereich "Technik"
    Betriebswirtschaftliches Handeln Handlungsbereich "Organisation"
    Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Handlungsbereich "Führung und Personal"
    Zusammenarbeit im Betrieb

    Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

    Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.

  • Zulassungsvoraussetzung

    Gemäß Verordnung ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


     Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
    • zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Beachten Sie
    Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.

    Die Zulassung können Sie über unser Online-Portal beantragen.
  • Prüfungstermine

    Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin. 

    Prüfungsanmeldung
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist laut Verordnung bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:

    1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“,
    2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 3,
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 4 und
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 5.

    Die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ darf dabei nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 375,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 550,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil  gemäß Gebührenverzeichnis der IHK Trier.

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.

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