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IHK Trier


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 (Foto: Online-Handel © thicha - Fotolia.com)
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  • GEPRÜFTE/R HANDELSFACHWIRT/IN

  • Foto: Sara-Marie Hall
    Weiterbildung

    Sara-Marie Hall

    Tel.: 0651 9777-758
    hall@trier.ihk.de

  • Allgemeines

    Geprüfte Handelsfachwirt/Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens beziehungsweise einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalt

    Die Prüfung gliedert sich gemäß Verordnung in folgende Teilprüfungen und Handlungsbereiche:

    Prüfungsteile Handlungsbereiche
    Erste schriftliche Teilprüfung
    • Unternehmensführung und -steuerung
    • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
    Zweite schriftliche Teilprüfung
    • Handelsmarketing
    • Beschaffung und Logistik

    sowie einen der Handlungsbereiche:
    • Vertriebssteuerung
    • Handelslogistik
    • Einkauf
    • Außenhandel
    Mündliche Teilprüfung Präsentation
    • Jeweils ein Handlungsbereich der ersten und zweiten schriftlichen Teilprüfung

    Situationsbezogenes Fachgespräch
    • Analyse betriebspraktischer Probleme
    • Entwicklung, Bewertung und Vertretung von Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren


    Prüfungsablauf/-gliederung

    Prüfungsteile
    Prüfungsinhalt
    Erste schriftliche Teilprüfung
    • Unternehmensführung und Steuerung
    • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
    Zweite schriftliche Teilprüfung
    • Handelsmarketing, Beschaffung und Logistik
    • Gewählter Handlungsbereich
    Mündliche Teilprüfung
    • Präsentation
    • Situationsbezogenes Fachgespräch

    Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.

  • Zulassungsvoraussetzung

    Gemäß Verordnung ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweistoder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlagerist oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist oder
    • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder
    • eine mindestens fünfjährige Berugspraxis nachweist.

    Die Zulassung können Sie über unser Online-Portal beantragen.
  • Prüfungstermine

    Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin. 

    Prüfungsanmeldung
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist gemäß Verordnung bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 400,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier.

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.

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