Für die CO₂-Differenzverträge sind im Bundeshaushalt 2027 insgesamt 8,7 Milliarden Euro eingeplant. Die Mittel stehen jedoch noch unter Parlamentsvorbehalt und bedürfen zudem der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Erstmals sind in dieser Förderrunde branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen. Deren konkrete Höhe soll nach Abschluss des Vorverfahrens auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen festgelegt werden. Bereits fest steht, dass für Wasserstoff bei entsprechender Nachfrage mindestens 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen.
Das Vorverfahren läuft bis zum 14. Dezember 2026 und wird von einer öffentlichen Konsultation begleitet. Zwischen dem 26. Oktober und dem 14. Dezember 2026 können Stellungnahmen über ein Onlineformular eingereicht werden.
Basis des aktuellen Förderaufrufs ist die im Mai 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie CO₂-Differenzverträge, welche gemeinsam mit weiteren Informationen zum Vorverfahren hier abrufbar ist. Auch steht die Lotsenstelle Wasserstoff für Anfragen rund um das Thema beratend zur Verfügung.
Digitale Sprechstunden zum Vorverfahren
Begleitend zum Start des Vorverfahrens bietet das BMWE zwei Webinare in Form einer „Digitalen Sprechstunde“ an. Die Veranstaltungen bestehen jeweils aus einem rund 20-minütigen Fachvortrag mit anschließender Fragerunde. Fragen können während der Veranstaltung anonym über den Chat oder bereits vorab per E-Mail an fragen@co2-differenzvertraege.info eingereicht werden.
Folgende Termine sind vorgesehen:
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Dienstag, 27. Oktober 2026, 11:00 bis 12:00 Uhr
Fokusthema: „Auktionsmechanismus und Fördertöpfe“
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Dienstag, 3. November 2026, 11:00 bis 12:00 Uhr
Fokusthema: „Crashkurs CCfD: Von der Projektidee zum Förderantrag“
Beide Webinare werden aufgezeichnet und sind im Nachhinein online auf co2-differenzverträge.info verfügbar. Weitere Informationen inklusive der Anmeldung zu den Webinaren finden sich hier.