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IHK Trier


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 (Foto: drubig-photo - Fotolia.com1)
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  • Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

  • Foto: Marika Lengler
    Weiterbildung

    Marika Lengler

    Tel.: 0651 9777-702
    lengler@trier.ihk.de

  • Allgemeines

    Fachwirte/ Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehm Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.


  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalte

    Die Prüfung bezieht sich gemäß Verordnung auf die folgenden Handlungsbereiche:
    • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
    • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
    • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
    • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
    • Führen und Entwickeln von Personal
    • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen


    Prüfungsteil Prüfungsinhalt
    Schriftlicher Prüfungsteil Alle Handlungsbereiche
    Mündlicher Prüfungsteil
    (Nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen 
    Prüfungsleistungen mindestens ausreichende 
    Leistungen erbracht wurden
    Präsentation:
    • Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal"
    • Ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl
    Fachgespräch:
    • Alle weiteren Handlungsbereiche

    Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfmittel und die Strukturierung etc.
  • Zulassungsvoraussetzung

    Gemäß Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
    • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

    Hinweis:
    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

    Die Zulassung können Sie über unser Online-Portal beantragen.

  • Prüfungstermine

    Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

    Prüfungsanmeldung

  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist gemäß Verordnung bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

    Hinweis:
    Wer die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ bestanden hat, ist gemäß Verordnung vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. 


  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 550,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier.

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.

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