Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Arbeitsgebiet:
Jedes Unternehmen der Systemgastronomie setzt in seinen Restaurants/ Betriebsstätten ein standardisiertes Gastronomiekonzept um. Die Unternehmenszentralen entwickeln dazu für viele Bereiche Vorgaben wie z. B. Standards für den freundlichen Umgang mit Gästen oder die Qualität und die Zubereitung von Speisen.
Alle mit der Umsetzung und Einhaltung dieser Standards verbundenen Aktivitäten fallen in das Arbeitsgebiet der Fachleute für Systemgastronomie. Ihre beruflichen Einsatzgebiete sind: Betreuung und Beratung von Gästen; Produktpräsentation und Verkauf; Sicherstellung von Qualitätsstandards; Organisation von Arbeitsabläufen; Planung des Personaleinsatzes und Bearbeitung von Personalvorgängen; Durchführung von Kostenkontrollen; Auswertung betrieblicher Kennzahlen; Durchführung von Marketing-Maßnahmen.
Branchen/Betriebe:
Die Betriebe der Systemgastronomie unterscheiden sich von der individuellen Gastronomie durch ein standardisiertes und multiplizierbares Konzept, das sie zentral steuern. Hierunter fallen Catering-Unternehmen aller Art und Gastronomieketten.
Berufliche Fähigkeiten:
Fachleute für Systemgastronomie
- betreuen und beraten Gäste
- präsentieren und verkaufen Produkte
- stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher
- organisieren Arbeitsabläufe
- planen den Personaleinsatz und bearbeiten Personalvorgänge
- führen Kostenkontrollen durch
- werten betriebliche Kennzahlen aus
- führen Marketingmaßnahmen durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
- Hygiene
- Küchenbereich
- Servicebereich
- Büroorganisation und -kommunikation
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Wirtschaftsdienst
- Systemorganisation
- Marketing
- Personalwesen
- Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 1998
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
vom 13. Februar 1998
Berufsschule: http://www.bbs-rlp.de/search_form.php
Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl)
Staatl. gepr. Betriebswirt/Staatl. gepr. Betriebswirtin
(Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe)
Zweijährige Vorbereitung in Vollzeit an einer Hotelfachschule
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