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  • Erfolgreich ausbilden!

    Ein Ratgeber für Ausbildungsbetriebe

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Petra Scholz
    Ausbildung

    Petra Scholz

    Tel.: 0651 9777-320
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    scholz@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

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    Fax: 0651 9777-305
    thomas@trier.ihk.de

In Zeiten einer sich verschärfenden Fachkräftelücke müssen Unternehmen sich besondere Gedanken um die Sicherung des Nachwuchses machen. Eine professionelle Berufsausbildung ist immer noch der Königsweg zu guten Fachkräften, wenn diese professionell organisiert und durchgeführt wird. Dabei kommt es zu zahlreichen und umfassenden Fragestellungen. Mit dem Ratgeber „Erfolgreich ausbilden“ für Ausbildungsbetriebe bieten wir ein Nachschlagewerk zu den häufigsten Fragen – von A wie Ausbildungsvertrag bis Z wie Zusatzvereinbarung. Er steht Ihnen im unten stehenden Kasten Download als Pdf-Datei zur Verfügung.

Ausbildungseignung

Ich möchte ausbilden - was muss ich tun?

Zunächst ermitteln Sie, in welchem Bereich Ihres Unternehmens die zukünftigen Fachkräfte benötigt werden. Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, wer in Ihrem Unternehmen als verantwortlicher Ausbilder fungieren soll. Das Ausbildungskonzept stimmen Sie dann mit den verantwortlichen Ausbildungsberatern (siehe Kontakt rechts) bei der Industrie- und Handelskammer Trier ab.

In der folgenden Auflistung finden Sie weitere Informationen rund um die Ausbildungseignung:
  • Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung sind:

    • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Ausbildereignungsverordnung

    Die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf, das Berufsbildungsgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz sind im Web-Link "Ausbildung & Beruf" enthalten.
  • Ihr Unternehmen ist für die Berufsausbildung geeignet, wenn

    der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren müssen die Gewährleistung bieten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.

    Ein Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein, denn mit Hilfe von Ausbildungsverbünden lassen sich Teile der Ausbildung auch überbetrieblich organisieren.
  • Wer kann ausbilden?

    Ausbilden kann, wer selber persönlich und fachlich geeignet ist oder einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt – und wenn auch im Betrieb die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

    Fachlich geeignet ist in der Regel, wer
    eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat. Das Gesetz hat Ausnahmeregelungen genereller Art vorgesehen, so beispielsweise für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen, die einschlägig tätig gewesen sind. (Weitere Ausnahmen sind möglich. Auskünfte hierzu geben Ihnen die Ausbildungsberater der IHK Trier.)

    Ab dem 1. August 2009 gilt die neue Regelung der Ausbilder-Eignungsverordnung (vom 21. Januar 2009). Danach darf ausbilden wer ein anerkanntes Zeugnis über die Eignung vorweisen kann. Darüber hinaus dürfen auch diejenigen weiterhin ausbilden, die vor dem 1. August 2009 über eine Befreiung mit der Ausbildung begonnen haben, wenn keine Beanstandungen vorliegen. Weitere Nachweise der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung oder Befreiungen sind mit der zuständigen Stelle abzustimmen. Siehe Merkblatt unter Downloads.
TIPP:
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Berufsausbildung gibt Ihnen die Broschüre "Tipps für Ausbilder - Rechte und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden im Rahmen einer Berufsausbildung". Diese Broschüre können Sie gerne bei uns beziehen.
Für weitere Fragen zum Thema Ausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater zur Verfügung.

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