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Motiv: Umwelt, Nachhaltigkeit, Recycling, Kreislaufwirtschaft (Foto: jyugem - stock.adobe)
(Foto: jyugem - stock.adobe)
  • 25.09.2026

    EmpCo-Regeln: So können Unternehmen sich gegen Abmahnungen bei Altbeständen wehren

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Vorgaben der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) hat der Bundestag Erleichterungen für bereits im Verkehr befindliche Waren beschlossen. Für Produkte, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung gelten. Dadurch können Unternehmen sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen Abmahnungen zur Wehr setzen. 

Wichtig:Die neuen EmpCo-Regeln gelten grundsätzlich ab dem 27. September 2026. Die Erleichterung betrifft nur bestimmte Verstöße bei bereits bestehenden Warenbeständen. Webseiten, Social-Media-Beiträge und Werbematerialien müssen unabhängig davon rechtzeitig angepasst werden. 

Unternehmen sollten jetzt insbesondere dokumentieren:

  • wann die betroffenen Produkte in Verkehr gebracht wurden,
  • welche Maßnahmen bereits zur Herstellung der EmpCo-Konformität ergriffen wurden,
  • welche Kosten für eine nachträgliche Anpassung entstehen würden und
  • welche wirtschaftlichen und ökologischen Folgen eine Vernichtung der Bestände hätte.

Eine solche Dokumentation kann im Fall einer Abmahnung wichtig sein, um die eigene Position zu untermauern. Einen vollständigen Schutz vor Abmahnungen bietet die neue Regelung zwar nicht, sie verbessert jedoch die Verteidigungsmöglichkeiten von Unternehmen.

Tipp:
Überarbeiten Sie problematische Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen möglichst kurzfristig. Gleichzeitig sollten Unternehmen bei Altbeständen dokumentieren, wann die Ware in Verkehr gebracht wurde und welche Maßnahmen bereits zur Umsetzung der neuen Vorgaben ergriffen wurden. Dies kann im Fall einer Abmahnung hilfreich sein.

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