Auf Importsendungen mit einem Wert unter 150 Euro, die aus Nicht-EU-Ländern direkt an Empfänger in der EU versandt werden, wird ab Juli ein vorläufiger Zollsatz in Höhe von 3 Euro für jede in der Sendung enthaltene Warenkategorie (anhand der Unterposition im Zolltarif, also erste sechs Stellen der Zolltarifnummer) erhoben. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Weitere Informationen hat die Generalzolldirektion unter
https://www.zoll.de veröffentlicht.