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Stadt/Gemeinde |
Echternacherbrück |
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Bezeichnung des Plans |
"Ortslage" - 1. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Echternacherbrück beabsichtigt den Bebauungsplan „Ortslage“ zu ändern, um die Grundstücke 5/1 und 6 der Flur 6 an die aktuelle Nutzung anzupassen. Die Flächen sollen dem angrenzenden Campingplatz zugeordnet werden und dienen der Unterbringung von „Mobilheimen“, die zum Ferienaufenthalt vermietet werden. Für die Campingplatzanlage besteht kein Bebauungsplan. Unmittelbar südlich grenzt der Campingpark Echternacherbrück AöR an. Die zu über planenden Flächen befinden sich im Bebauungsplan „Ortslage“ der Ortsgemeinde Echternacherbrück und sind als Mischgebiet über plant. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1.649 m². Die Vermietung der Mobilheime stellt eine wichtige Ergänzung des Campingplatzes dar und werden von den Gästen sehr gut angenommen. Mit der Vermietung dieser Art kann man das sogenannte Glamping-Segment bedienen. Die übrigen Campingplatzbereiche genießen Bestandsschutz und sollen deshalb nicht über plant werden. Die Nutzung erfordert die Änderung des Bebauungsplans „Ortslage“. Das Plangebiet über plant die Grundstücke 5/1 und 6 der Flur 6 die direkt an die „Mindener Straße“ angrenzen. Hier sind bereits 6 Mobilheime aufgestellt worden. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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26.08.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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