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IHK Trier


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  • EXPORT / Handelsrechnung - Pro-Forma-Rechnung - Zollfaktura

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

  • Handelsrechnung / commercial invoice

    Die Handelsrechnung fordert den Empfänger auf, einen bestimmten Betrag für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen zu entrichten. Zusätzlich dient die Handelsrechnung im grenzüberschreitenden Handel als Grundlage für die Zollabfertigung und statistische Erhebung bei der Einfuhr im jeweiligen Drittland.
    Wie für jeden anderen Geschäftsbrief gelten auch für Handelsrechnungen die Formalvorgaben nach HGB. Deshalb ist der Briefkopf zu verwenden, welcher neben der Bankverbindung z. B. die Rechtsform und die Nummer der HR-Eintragung enthält.

    Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung u. a. folgende Angaben enthalten:

    • vollständigen Namen und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    • dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Ausstellungsdatum
    • fortlaufende Rechnungsnummer
    • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
    • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
    • nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
    • Hinweis auf steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a) i. V. m. § 6 UstG (Achtung: Ausfuhrnachweis muss vorliegen)

    Folgenden Informationen sollten für Zollzwecke ebenfalls ergänzt werden:

    • Einzel- und Gesamtpreis (ggfs. zusätzlich Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten)
    • Lieferbedingung
    • Zahlungsbedingung
    • Verpackungsdaten und Versandart
    • Ursprungsland der Ware
    • sechsstellige HS-Unterposition

    Spezifische Anforderungen der Bestimmungsländer (Legalisierungsvorschriften, Ursprungserklärungen etc.) sind in den Konsulats- und Mustervorschriften der Handelskammer Hamburg zu finden oder können über die Access2Markets-Datenbank der EU-Kommission recherchiert werden.

  • Proforma-Rechnung / proforma-invoice

    Eine Proforma-Rechnung dient in der Regel für Zollzwecke bei


    • kostenlosen Musterlieferungen
    • vorübergehender Verwendung von Waren
    • kostenlosen Garantie- oder Kulanzlieferungen
    • Teillieferungen, die projektbezogen abgerechnet werden


    Auch wenn für kostenlose Lieferungen kein Preis existiert, haben sie dennoch einen Wert. Von Wertangaben mit „Null‟ oder unrealistischen Schätzpreisen kann nur abgeraten werden, da sie entweder bereits bei der Zollabfertigung im Drittland nicht akzeptiert werden oder bei einer späteren Zollprüfung zu Problemen führen können.


    Die Proforma-Rechnung sollte als solche kenntlich gemacht werden, ein formloser Hinweis wie z. B.  „Proforma Invoice – Value for Customs Purposes only‟ genügt.


    Je nach Bestimmungsland kann die Proforma-Rechnung auch für die Beantragung von Devisen, Eröffnung eines Akkreditivs oder den Erhalt einer Importlizenz erforderlich sein.


  • Zollfaktura / customs invoice

    Die Zollfaktura wird oftmals bei der Einfuhr von Waren in die Commonwealth-Länder verlangt und dient als Ursprungsnachweis der Ware und als Grundlage zur Verzollung. Die Zollfaktura wird auf Formularvorlagen des Bestimmungslandes ausgestellt, ist auf Englisch auszufüllen und muss vom Exporteur (evtl. zusammen mit einem Zeugen, der ein weiterer zeichnungsberechtigter Mitarbeiter des Unternehmens sein kann) unterschrieben werden. Der Exporteur muss zudem sicherstellen, dass die Zollfaktura bei Eintreffen der Ware im Besitz des Empfängers ist.

    Übersicht der Länder, in denen eine Zollfaktura derzeit üblicherweise verlangt wird:

    • Fidschi
    • Gambia
    • Ghana
    • Israel (auf Anforderung)
    • Kanada
    • Kiribati, Salomonen- und Tuvalu-Inseln
    • Mauritius
    • Nigeria
    • Seychellen
    • Sierra Leone
    • St. Helena (Britische Kronkolonie)
    • Tonga
    • Vanuatu

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