Die Europäische Kommission hat dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt. Damit ist der Weg für eine geförderte Krisendestillation von Rot- und Roséweinen aus den Anbaugebieten Rheinhessen und Württemberg frei. Die entsprechende EU-Verordnung soll in der zweiten Augusthälfte 2026 veröffentlicht werden.
Gefördert wird die Destillation von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen und Württemberg. Teilnahmeberechtigt sind Rot- und Roséweine des Jahrgangs 2025 und älter. Die Förderung beträgt 43 Cent je Liter; zusätzlich werden 16 Cent je Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt.
Der bei der Destillation gewonnene Alkohol darf ausschließlich industriell verwendet werden, beispielsweise für die Herstellung von Desinfektionsmitteln oder zur energetischen Nutzung. Eine Verwendung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist ausgeschlossen.
Bund und Länder arbeiten derzeit an den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Programms. Nach aktuellem Stand wird das Antragsverfahren voraussichtlich im vierten Quartal 2026 starten. Wichtig für interessierte Betriebe: Die Destillation darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Bereits zuvor destillierte Mengen sind nicht förderfähig.
Über den Start des Antragsverfahrens sowie die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen wird das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz rechtzeitig informieren.
Wein & Tourismus
Albrecht Ehses
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