Am 11. Februar hat der Europäische Rat neue Zollvorschriften für Waren in kleinen Paketen, die in die EU eingeführt werden, formell gebilligt. Die neuen Vorschriften reagieren auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer führt.
Die Vereinbarung hebt die schwellenwertbasierte Zollbefreiung für Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro auf, die in die EU eingeführt werden. Zolltarife werden daher für alle Waren gelten, die in die EU eingeführt werden, sobald der EU-Zolldatenhub – der derzeit im Rahmen einer umfassenderen grundlegenden Reform des Zollrahmens diskutiert wird – in Betrieb genommen wird. Dies wird derzeit für 2028 erwartet.
Bis dahin haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, ab 1. Juli 2026 einen vorläufigen pauschalen Zollsatz von 3 € pro Warenkategorie (= sechsstellige HS-Unterposition) in kleinen Paketen mit einem Wert von weniger als 150 €, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden, einzuführen.
Weitere Informationen unter https://www.consilium.europa.eu/.
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