- Eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille wird die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten.
- Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung, die bereits jetzt Vorbereitungen erfordert.
- „Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO-Konzepts (Authorised Economic Operator) der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen.
- E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Keine Abwälzung der Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher. Systematische Verstöße werden sanktioniert.
- Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 € wird abgeschafft. Ab dem 01.06.2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 € pro Artikelkategorie in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten.
International
Gudrun Wewering
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