Die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 am 30. Oktober veröffentlicht.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen bei der Ein- bzw. Ausfuhr sowie für die Intrastat-Meldungen. Die Eintarifierung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz sowie zahlreiche weitere handelspolitische Maßnahmen.
International
Gudrun Wewering
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